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Doppelbesteuerungsabkommen: Steuern sparen bei Auslandseinkünften

Doppelbesteuerungsabkommen: Steuern sparen bei Auslandseinkünften

Doppelbesteuerungsabkommen: Steuern sparen bei Auslandseinkünften

Wer im Ausland Geld verdient — sei es als Arbeitnehmer, Unternehmer oder Anleger — steht vor einem Problem: Sowohl das Quellland (wo das Geld verdient wird) als auch das Wohnsitzland (Deutschland) wollen Steuern erheben. Ohne Gegenmaßnahmen würde dasselbe Einkommen zweimal besteuert. Um das zu verhindern, hat Deutschland mit über 90 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Ein Freund von mir, der für ein deutsches Unternehmen zwei Jahre in den USA gearbeitet hat, hat dank DBA mehrere tausend Euro Steuern gespart — er hätte sonst in beiden Ländern den vollen Steuersatz gezahlt.

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten hat, um zu vermeiden, dass natürliche oder juristische Personen für dieselben Einkünfte in beiden Staaten Steuern zahlen müssen.

Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

MethodeFunktionsweiseAnwendung in DeutschlandVorteil
FreistellungsmethodeEinkünfte im Wohnsitzland steuerfrei (mit Progressionsvorbehalt)Häufigste Methode für ArbeitseinkommenKein Erstattungsaufwand
AnrechnungsmethodeIm Ausland gezahlte Steuer wird auf dt. Steuer angerechnetHäufig bei Kapitalerträgen, Dividenden, ZinsenKeine Doppelbelastung
AbzugsmethodeAuslandssteuer als Betriebsausgabe/WerbungskostenSelten, nur wenn kein DBA bestehtTeilentlastung

Was bedeutet Progressionsvorbehalt?

Bei der Freistellungsmethode werden die Auslandseinkünfte zwar in Deutschland nicht besteuert, aber sie erhöhen den Steuersatz, der auf die übrigen deutschen Einkünfte angewendet wird. Ein Beispiel: Sie verdienen 40.000 Euro in Deutschland und 30.000 Euro im Ausland (freigestellt). Ohne Progressionsvorbehalt würde der Steuersatz auf 40.000 Euro berechnet. Mit Progressionsvorbehalt wird der Steuersatz so berechnet, als hätten Sie 70.000 Euro — dieser höhere Satz wird dann auf die 40.000 Euro angewendet. Das ist fair, denn es verhindert, dass jemand durch Aufteilung der Einkünfte auf verschiedene Länder in eine niedrigere Progressionsstufe rutscht.

DBA für Arbeitnehmer im Ausland

Für Arbeitnehmer, die ins Ausland entsandt werden oder im Grenzgebiet arbeiten, gibt es klare Regeln. Die 183-Tage-Regel ist dabei zentral.

Die 183-Tage-Regel

  1. Grundregel: Das Arbeitseinkommen wird im Tätigkeitsstaat besteuert (wo Sie arbeiten)
  2. Ausnahme (183-Tage-Regel): Das Gehalt wird nur im Wohnsitzstaat besteuert, wenn Sie sich weniger als 183 Tage im anderen Staat aufhalten UND das Gehalt von einem Arbeitgeber im Wohnsitzstaat gezahlt wird UND das Gehalt nicht einer Betriebsstätte im anderen Staat belastet wird
  3. Alle drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein
  4. Die 183 Tage beziehen sich je nach DBA auf das Kalenderjahr oder einen 12-Monats-Zeitraum — prüfen Sie das jeweilige Abkommen
  5. Wochenenden und Feiertage im Ausland zählen mit
  6. Bei Homeoffice gilt grundsätzlich der physische Arbeitsort

Grenzgängerregelungen

Mit einigen Nachbarländern hat Deutschland spezielle Grenzgängerregelungen: Frankreich, Österreich und die Schweiz haben Sonderbestimmungen für Personen, die in einem Land wohnen und im Nachbarland arbeiten. In der Schweiz beispielsweise wird eine Quellensteuer von 4,5% erhoben, der Rest wird in Deutschland besteuert. Die Voraussetzung: Sie kehren arbeitstäglich an Ihren Wohnsitz zurück. Bei der Steuererklärung ist die korrekte Angabe der Auslandseinkünfte entscheidend.

DBA für Kapitalanleger: Dividenden, Zinsen und Lizenzen

Für Anleger sind DBAs bei ausländischen Dividenden und Zinsen relevant. Wenn Sie beispielsweise US-Aktien halten, erheben die USA eine Quellensteuer auf Dividenden.

Quellensteuer auf Dividenden nach DBA

Die meisten DBAs begrenzen die Quellensteuer auf Dividenden auf 15% (manche auf 10% oder 0%). In Deutschland werden Dividenden mit 26,375% Abgeltungsteuer belastet. Die im Ausland gezahlte Quellensteuer wird bis zur DBA-Grenze angerechnet. Beispiel USA: US-Quellensteuer 15% (reduziert von 30% durch DBA). Deutsche Abgeltungsteuer: 26,375%. Anrechenbar: 15%. Effektive Gesamtbelastung: 26,375% (nicht 15% + 26,375%). Wichtig: Ohne das DBA-Formular W-8BEN (bei US-Aktien) würden 30% Quellensteuer einbehalten, von denen nur 15% anrechenbar sind — die Differenz müssten Sie aufwendig beim IRS zurückfordern. Die meisten deutschen Broker helfen bei der Einreichung des W-8BEN.

DBA für Unternehmer und Selbstständige

Unternehmer mit Geschäftstätigkeit im Ausland müssen die DBA-Regelungen zu Betriebsstätten kennen. Eine Betriebsstätte (feste Geschäftseinrichtung im Ausland) begründet ein Besteuerungsrecht des Auslands für die dort erzielten Gewinne. Was als Betriebsstätte gilt, ist in den meisten DBAs einheitlich definiert: Büro, Fabrik, Werkstatt, Lager (unter bestimmten Bedingungen) und Baustellen ab einer bestimmten Dauer (meist 12 Monate). Digitale Geschäftsmodelle stellen das DBA-System vor Herausforderungen: Wo hat ein Onlineshop, der von Deutschland aus weltweit verkauft, seine Betriebsstätte? Die OECD arbeitet an neuen Regeln (Pillar One und Two), die ab 2026 schrittweise umgesetzt werden.

Praktische Tipps zur Vermeidung von Steuerfallen

DBAs schützen vor Doppelbesteuerung, aber nur, wenn Sie die Regeln kennen und korrekt anwenden. Melden Sie Auslandseinkünfte immer in Ihrer deutschen Steuererklärung — auch wenn sie freigestellt sind (wegen Progressionsvorbehalt). Bewahren Sie Nachweise über im Ausland gezahlte Steuern auf. Beantragen Sie rechtzeitig die DBA-konforme Reduzierung von Quellensteuern (z.B. W-8BEN für USA). Bei Entsendungen ins Ausland: Prüfen Sie vorab, ob eine Ansässigkeitsbescheinigung (Certificate of Residence) vom deutschen Finanzamt nötig ist. Und bei komplexen Sachverhalten: Ein Steuerberater mit internationaler Expertise ist das beste Investment. Wer Unternehmenssteuern optimieren möchte, findet auch im Artikel zur Erbschaftsteuer relevante Hinweise.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht?

Ohne DBA greift §34c EStG: Die im Ausland gezahlte Steuer kann auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden, maximal bis zur Höhe der deutschen Steuer auf diese Einkünfte. Alternativ kann die Auslandssteuer als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abgezogen werden. Eine vollständige Vermeidung der Doppelbesteuerung ist ohne DBA aber nicht immer möglich.

Wie wird die Quellensteuer auf ausländische Dividenden verrechnet?

Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer wird bis zum DBA-Höchstsatz (meist 15%) auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet. Bei einem DBA-Satz von 15% und einer deutschen Abgeltungsteuer von 26,375% zahlen Sie effektiv 26,375% gesamt — nicht die Summe beider Sätze. Quellensteuer über dem DBA-Satz muss im Ausland zurückgefordert werden.

Muss ich Auslandseinkünfte in Deutschland angeben, auch wenn sie freigestellt sind?

Ja, freigestellte Auslandseinkünfte müssen in der deutschen Steuererklärung angegeben werden, da sie dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das bedeutet: Die Einkünfte selbst werden nicht besteuert, erhöhen aber den Steuersatz für Ihre übrigen deutschen Einkünfte. Die Nichtangabe kann als Steuerhinterziehung gewertet werden.