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Kapitalertragsteuer Rechner 2026: Berechnen, Sparen, Optimieren

Kapitalertragsteuer Rechner 2026

Die Kapitalertragsteuer (KESt) in Deutschland beträgt pauschal 25% plus 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer – insgesamt rund 26,375% auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Der Sparerpauschbetrag beträgt 2026 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Ehepaare. Mit dem richtigen Freistellungsauftrag und einer cleveren Steuerplanung lässt sich die Steuerlast legal und deutlich reduzieren.

Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie Ihre Kapitalertragsteuer exakt berechnen, welche Stellschrauben Sie haben — und wann sich die Günstigerprüfung wirklich lohnt.

Was ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie wird direkt von Ihrer Bank oder Ihrem Broker einbehalten und ans Finanzamt abgeführt — Sie müssen in der Regel nichts selbst tun. Dieser Mechanismus macht sie zur sogenannten Abgeltungsteuer: Mit der Einbehaltung gilt die Steuer als "abgegolten".

Was fällt darunter?

Was nicht der KESt unterliegt: Gewinne aus Kryptowährungen nach 1 Jahr Haltefrist, Gewinne aus dem Verkauf der selbstgenutzten Immobilie, und Erträge aus bestimmten Versicherungsprodukten.

Kapitalertragsteuer berechnen: Formel und Beispiele

Die Berechnung ist systematisch. Hier die exakte Formel:

Steuerpflichtiger Ertrag = Kapitalertrag – Sparerpauschbetrag (max. 1.000 €)
KeSt = Steuerpflichtiger Ertrag × 25%
Soli = KeSt × 5,5%
Gesamtbelastung = KeSt + Soli = Ertrag × 26,375%

KapitalertragFreibetragSteuerpfl. ErtragKeSt 25%SoliNetto verbleibt
500 €1.000 €0 €0 €0 €500 €
1.000 €1.000 €0 €0 €0 €1.000 €
2.000 €1.000 €1.000 €250 €13,75 €1.736,25 €
5.000 €1.000 €4.000 €1.000 €55 €3.945 €
10.000 €1.000 €9.000 €2.250 €123,75 €7.626,25 €

Kirchensteuer: Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt zusätzlich 8% (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9% (alle anderen Bundesländer) auf die KeSt. Bei 250 € KeSt wären das 20 € bzw. 22,50 € mehr.

Sparerpauschbetrag 2026: Wie viel bleibt steuerfrei?

Der Sparerpauschbetrag wurde ab 2023 erhöht und gilt auch 2026 unverändert:

Der Pauschbetrag gilt pro Steuerjahr und lässt sich nicht auf das nächste Jahr übertragen. Nicht ausgenutzte Freibeträge verfallen — ein häufiger Fehler bei Menschen mit mehreren Depots ohne korrekt aufgeteilten Freistellungsauftrag.

Freistellungsauftrag: Wie stellt man ihn richtig ein?

Der Freistellungsauftrag (FSA) ist die Anweisung an Ihre Bank, bis zu einer bestimmten Höhe keine Kapitalertragsteuer einzubehalten. Ohne FSA behält die Bank automatisch 25% KeSt + Soli ab — auch wenn Sie den Pauschbetrag gar nicht ausschöpfen.

So gehen Sie vor:

  1. Schätzen Sie Ihre voraussichtlichen Kapitalerträge je Depotbank für das laufende Jahr
  2. Beantragen Sie bei jeder Bank einen FSA in entsprechender Höhe
  3. Verteilen Sie die 1.000 € anteilig — die Summe aller FSAs darf 1.000 € nicht überschreiten
  4. Passen Sie den FSA an, wenn sich Ihre Anlagensituation ändert

Tipp: Wenn Sie hauptsächlich bei einer Bank anlegen, stellen Sie dort den vollen FSA von 1.000 €. Haben Sie Depots bei mehreren Brokern (z.B. DKB, Trade Republic, comdirect), splitten Sie entsprechend Ihrer erwarteten Erträge.

Kapitalertragsteuer bei Aktien, ETFs und Fonds

Je nach Anlageform gelten Besonderheiten:

Aktien: Kursgewinne aus dem Verkauf sind voll KeSt-pflichtig. Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit anderen Aktiengewinnen verrechnet werden (getrennte Verlustverrechnung seit 2009).

ETFs (thesaurierend): Seit der Investmentsteuerreform 2018 zahlen Sie jährlich eine Vorabpauschale auf thesaurierende ETFs — auch ohne Ausschüttung. Die Höhe hängt vom Basiszins ab (2025: 2,53%, 2026 noch nicht final). Bei einem ETF-Wert von 10.000 € und 30% Teilfreistellung wären das ca. 80-120 € steuerpflichtige Vorabpauschale.

Aktien-ETFs: Profitieren von der Teilfreistellung: 30% der Erträge sind steuerfrei. Ein Gewinn von 1.000 € aus einem Aktien-ETF wird nur mit 700 € der KeSt unterworfen.

AnlageformTeilfreistellungEffektiver Steuersatz
Aktien direkt0%26,375%
Aktien-ETF (>51% Aktien)30%18,46%
Mischfonds (25-51% Aktien)15%22,42%
Rentenfonds0%26,375%
Immobilienfonds (>51% Immo)60%10,55%

Kapitalertragsteuer zurückfordern: Günstigerprüfung

Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25%? Dann können Sie zu viel gezahlte KeSt über die Einkommensteuererklärung zurückbekommen. Das nennt sich Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG).

Wann lohnt es sich? Als grobe Faustregel: Alleinstehende mit zu versteuerndem Einkommen unter ca. 20.000 €/Jahr haben oft einen Grenzsteuersatz unter 25%. Sie beantragen die Günstigerprüfung in der Anlage KAP der Steuererklärung (Zeile 4). Das Finanzamt prüft dann automatisch, was günstiger ist.

Wichtig: Die Günstigerprüfung gilt nicht für Kursgewinne aus Aktienverkäufen — nur für Zinsen und Dividenden.

Ausländische Kapitalerträge und deutsches Steuerrecht

Wer Aktien ausländischer Unternehmen hält oder bei einem ausländischen Broker anlegt, muss aufpassen. Ausländische Quellensteuer wird häufig zu hoch einbehalten und muss aktiv zurückgefordert werden.

Beispiel USA: US-Unternehmen behalten 30% Quellensteuer auf Dividenden ein. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland-USA sind maximal 15% zulässig. Die überschüssigen 15% können via W-8BEN-Formular vor der Auszahlung vermieden oder im Nachhinein beim IRS zurückgefordert werden.

Ihr Broker (z.B. Interactive Brokers, Degiro) sollte dieses Formular automatisch einrichten. Bei deutschen Brokern mit US-Aktien wird das meist korrekt gehandhabt. Prüfen Sie Ihre Jahressteuerbescheinigung auf anrechenbare ausländische Quellensteuer.

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